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Autor: Amerio, Romano

Buch: Iota Unum

Titel: Iota Unum

Stichwort: Eucharistie; Schmälerung des Priestertums (Kardinal Poletti); Verwischung: Laienpriestertum - Amtspriestertum; Missbrauch: Mitsprechen der Laien bei d. Wandlungsworten

Kurzinhalt: Wenn ... in der Eucharistie keine übernatürliche ontologische Wandlung erfolgt, bedarf es auch keines übernatürlichen ontologischen Vermögens, die eucharistische Gegenwart zu erwirken. Von daher rührt die Abwertung des Priesteramts.

Textausschnitt: 274. Die Schmälerung des Priestertums in der Eucharistie. Kardinal Poletti

589a Die Verwerfung des realen Geschehens im Sakrament hat vor allem diese beiden Folgen: Wenn erstens in der Eucharistie keine übernatürliche ontologische1 Wandlung erfolgt, bedarf es auch keines übernatürlichen ontologischen Vermögens, die eucharistische Gegenwart zu erwirken. Von daher rührt die Abwertung des Priesteramts. Der sacerdos (Priester, wörtlich: Spender des Heiligen) rückt auf die niedrigere Stufe eines Ersten unter Gleichen bei der im Zeichen einer Versammlung stehenden Feier. Da zweitens die Gegenwart Christi ja ein Mitten-in-der-Gemeinschaft-Sein besagt und von dieser allein durch das Gedenken verwirklicht wird, verliert der Augenblick der Konsekration durch den Priester als Faktum an Bedeutung gegenüber dem Faktum der Zusammenkunft und Einmütigkeit der Gläubigen, gleichgültig ob letzteres eine ontologische Basis im Sakrament hat oder nicht. (Fs) (notabene)

589b Unsere Schilderung erfaßt nicht die regelwidrigen, willkürlichen und sakrilegischen Zelebrationen, bei denen Laien sich anmaßen, die Konsekration zu vollziehen. Diese haben - speziell in Holland - überhandgenommen, und es gibt Belege dafür, auch fotografische. Wir können das hier weglassen, weil kein Bischof (wie es scheint) diese Zelebrationen jemals gebilligt hat - allerdings sind auch nachdrückliche Mißbilligungen zu vermissen - und weil ihre Enormität (das Wort steht hier neben dem üblichen im etymologischen Sinne2) ohnehin unbestreitbar ist. Wir können jedoch nicht schweigend darüber hinweggehen, daß in vielen Diözesen, vor allem der deutschsprachigen Länder, das Volk sich während der Zelebration an den Konsekrationshandlungen des Priesters beteiligt, indem es mit ihm die Wandlungsworte spricht und somit, wie gesagt, das Laienpriestertum dem Amtspriestertum angeglichen wird. Und was mehr noch als die relativ häufigen Vorkommnisse die Aushöhlung des eucharistischen Glaubensverständnisses in der Kirche beweist, ist die heimliche Duldung oder das Schweigen seitens der Bischöfe. Es folgt ein Tatsachenbericht. (Fs) (notabene)

589c Es war am Dienstag, dem 24. April 1980 in Al Gesù, der Namen-Jesu-Kirche, zu Rom. Sie zählt zu den zentralsten und frequentiertesten römischen Kirchen. Dort finden auch die feierlichen Ehrbezeigungen der städtischen Behörden für die Kirche statt. Ich wohnte einer Messe bei, in deren Verlauf alle Gläubigen mit dem Priester konsekrierten, indem sie die Worte der zweifachen Wesensverwandlung laut mitsprachen. Auf Anraten Kardinal Sepers, des Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, dem ich den Vorfall berichtete, schrieb ich sogleich an Ugo Kardinal Poletti, den Vikar für das Bistum Rom, und zeigte dies an »als Abschaffung des Priestertums, Zerrüttung des Sakraments, Verachtung der liturgischen Rubriken, Vermengung des Sakralen mit dem Profanen...«. Auch äußerte ich mein um so größeres Befremden, »weil eine so ungeheuerliche Entstellung in der Stadt Rom passiert ist, die der Hauptsitz der katholischen Welt, vorbildlich für die heiligen Riten und musterhaft für die Rechtgläubigkeit und die rechte Praxis war«3. Auf diese Klage kam erst im Juli eine Antwort, um die ich mit einem neuen Schreiben ersucht hatte, weil ich nicht einsehen konnte, daß mein Recht als Kirchenmitglied, den Vollzug der Riten gemäß den kirchlichen Vorschriften zu erleben und eine Reaktion auf gerechtfertigte Beanstandung zu erhalten, beeinträchtigt bleiben würde. Der Kardinal teilte mir daraufhin mit, er habe von einer Antwort abgesehen, weil mein Brief von ihm »lediglich als Mitteilung einer beiläufigen Episode, nicht als Anzeige einer Tatsache« angesehen worden sei, »über die Aufschluß zu geben (er) verpflichtet wäre«. Er bestätigte jedenfalls das tatsächliche Geschehen des »absurden Mißbrauchs«, versicherte, es sei ein Ausnahmefall gewesen und verwies darauf, daß die Liturgie in Rom ordnungsgemäß, »vielleicht besser als anderswo« gefeiert werde. (Fs)

590a Es läßt sich ohne weiteres anmerken: Der Bischof ist in seiner Diözese für die rechte liturgische Praxis verantwortlich und muß auf Verlangen Aufschluß darüber geben; die Ausnahmeerscheinung des Verstoßes in Rom konnte über dessen Häufigkeit in der katholischen Welt nicht hinwegtäuschen; und schließlich hätte die so schwerwiegende Verfehlung pastorale Besorgnis, schleunige Reaktion auf die Beanstandung sowie prompte Maßnahmen, um der Unordnung abzuhelfen, auslösen sollen4. (Fs)

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