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Autor: Borst, Arno

Buch: Digitale Bibliothek Band 14: Propyläen, Weltgeschichte

Titel: Religiöse und geistige Bewegungen im Hochmittelalter

Stichwort: 1140, Kirchenrecht, römisches Recht, Wahrheit, Gewohnheitsrecht

Kurzinhalt: Gratian in Bologna, Kamaldulenser-Mönch, Kanonistik - eigenes Lehrfach, Papst Innocenz III., Corpus iuris civilis, allgemeine Rechtsidee

Textausschnitt: Mit eigenen Worten faßte Gratian die Normen zusammen, präzisierte ihren Grund und klärte ihre Widersprüche, ohne Rücksicht auf die gewachsene Geschichte. Zum Beispiel begründete er die Ablehnung des geschichtlichen Gewohnheitsrechtes so:
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... Wiederbelebung des weltlichen römischen Rechts, die im selben Bologna begann.
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Aber wieder war es zunächst eine Abkehr vom historisch Gewachsenen und praktisch Verwertbaren, als der Bologneser Grammatik- und Rhetoriklehrer Irnerius, vielleicht um 1088, das Corpus iuris civilis zu interpretieren und zu glossieren begann.
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Die Glossen der Juristen gaben eine Methode in die Hand, die dem schwerfälligen, umständlichen Gewohnheitsrecht überlegen war und es erlaubte, hinter den Rechtsquellen und ihrer Vielfalt eine ebenso abstrakte wie allgemeine Rechtsidee zu finden.

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