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Autor: Rhonheimer, Martin

Buch: Natur als Grundlage der Moral

Titel: Natur als Grundlage der Moral

Stichwort: Zusammenfassung: anthropologische Voraussetzung; natürlichen Neigungen - lex naturalis;

Kurzinhalt: Diese natürlichen Neigungen machen aus, was ein Mensch ist, bevor er überhaupt etwas tut. Sie alle tendieren auf ihr "bonum proprium"

Textausschnitt: 99b Rekapitulieren wir zunächst bereits Gesagtes: Insofern der Mensch als Geschöpf Gottes einem spezifischen "modus essendi" gemäß konstituiert ist, partizipiert er durch seine natürlichen Neigungen, als ein "mensuratus", am Ewigen Gesetz. Diese natürlichen Neigungen machen aus, was ein Mensch ist, bevor er überhaupt etwas tut. Sie alle tendieren auf ihr "bonum proprium", "ad proprium actum et finem", - wobei das "proprium" der "ratio naturalis" gerade das "debitum" ist. Durch eine "ordinatio", die der "inclinatio naturalis rationis ad debitum actum et finem" entspringt, werden sämtliche natürlichen Neigungen ihrer Integration in den Gesamtkontext der Person entsprechend verfolgt. Die "ordinatio rationis", die dies bewerkstelligt, heißt "lex naturalis"; in ihr besteht die formelle - weil vernünftige, aktiv-messende, gesetzgebende - Partizipation der vernünftigen Kreatur an der "lex aeterna". (Fs) (notabene)

99c Die der menschlichen Seele, die von Natur aus Form eines Leibes ist, entspringenden natürlichen Neigungen sind vielschichtig. Sie verlaufen von der "inclinatio ad conservationem sui esse" über den Ernährungstrieb zur Erhaltung des Individuums und die "inclinatio ad coniunctionem maris et feminae", die auf das Gemeinwohl der Spezies und deren Erhaltung gerichtet ist, bis hin zu jenen Neigungen, die ausschließlich dem Menschen eigen sind: die Erkenntnis der Wahrheit, insbesondere die Erkenntnis Gottes (das "Bonum Commune" des ganzen Universums), sowie das Leben in der Gemeinschaft mit anderen Menschen, mit all dem, was dieses Leben an Forderungen der Gerechtigkeit impliziert. (Fs) (notabene)

[..]


100a Denn schlußendlich kommt dem Menschen unter allen Lebewesen eine einzigartige Stellung dadurch zu, daß er eine geistige Seele besitzt, die "ad imaginem" der göttlichen Natur geschaffen ist. Durch diese Gottebenbildlichkeit besitzt der Mensch die Möglichkeit, Wahrheit zu erkennen, zu lieben und die Gemeinschaft mit seinesgleichen als Freundschaft zu leben, wobei Freundschaft nichts anderes ist, als das Erstreben des Gutes des anderen wie ein eigenes Gut. Die Geistigkeit des Menschen begründet seine Freiheit, die Verfügungsgewalt über seine Handlungen (personale Autonomie) und insbesondere die Fähigkeit, jenen natürlichen Neigungen, die aufgrund ihrer naturhaften Dynamik nicht von sich aus dem "Gesetz des Geistes" folgen, dennoch aber aufgrund ihrer seinsmäßigen Integration in das Suppositum konstitutive Sinnelemente der Gesamt-Person sind und deshalb auch eine operative Integration verlangen, solchen natürlichen Neigungen also das "Gesetz des Geistes" zu geben und sie ihm entsprechend auf vollmenschliche Weise zu verfolgen, also aufgrund der Erfassung ihrer Sinnhaftigkeit im Kontext der Person und unter dem bewegenden Imperium des Willens, dem "appetitus intellectualis", - in der Gestalt menschlicher Liebe also. (Fs)

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