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Autor: Sala, Giovanni B.

Buch: Kontroverse Theologie

Titel: Kontroverse Theologie

Stichwort: (eg: Seelsorgeraum, Pastoralassistent); Entkoppelung: Gemeindeleitung - Eucharistievorsitz; Verdunkelung: "in persona Christi capitis", sakramentale Grunddimension d. Kirche


Kurzinhalt: ... kirchliches Gemeindeleben (ecclesia im Kleinen) konstituiert sich nicht selbst, sondern ist eine eucharistisch gegründete und vollzogene Communio mit dem dreifaltigen Gott, wie er sich uns Menschen in Jesus Christus mitteilt; d.h. ...

Textausschnitt: 2. Gemeindeleitung und Eucharistievorsitz

157b Wenn nichtgeweihte Personen als Pfarrbeauftragte eine selbständige Leitungskompetenz in der Pfarrgemeinde wahrnehmen, werden Gemeindeleitung und Vorsitz in der Eucharistiefeier faktisch entkoppelt. Dies betrifft auch die Verkündigung, die aus dem sakramentalen Kontext, in dem sie bisher ihren Ort hatte, herausgenommen wird und von jetzt an auf der Privatkompetenz des entsprechenden Predigers beruht. Dieser Vorgang rührt nun an die Wurzel der kirchlichen Identität. Denn kirchliches Gemeindeleben (ecclesia im Kleinen) konstituiert sich nicht selbst, sondern ist eine eucharistisch gegründete und vollzogene Communio mit dem dreifaltigen Gott, wie er sich uns Menschen in Jesus Christus mitteilt; d.h der Seinsgrund der Gemeinde als Gemeinde Jesu Christi ist ein sakramentaler1. (Fs) (notabene)

158a Sie hat Teil am Leib-Christi-Sein der Gesamtkirche. Daraus ergibt sich, daß der Priester als Vorsitzender der Eucharistiefeier mit innerer Folgerichtigkeit der in dieser Feier geborenen, sakramental-eucharistisch vermittelten Gemeinschaft der Gläubigen auch im alltäglichen Vollzug des Gemeindelebens vorsteht. Ihr gegenüber repräsentiert er, daß diese Gemeinschaft exklusiv und beständig von Christus herkommt und Teilhabe an seinem Leib ist. (Fs)

158b Nicht aus eigener persönlicher Kompetenz heraus, sondern weil er durch das Weihesakrament vom Herrn selbst dazu bevollmächtigt wurde, kann der Priester, gerade weil er seinsmäßig in das Gegenübersein Christi zur Gemeinde hineingenommen ist, das Sakrament der Kirchengründung verwalten und in der liturgischen Feier vollziehen. Hier liegt auch der Grund, warum ein Laie nicht nur der Eucharistie nicht vorstehen, sondern auch die eucharistisch verfaßte Gemeinde nicht in persona Christi capitis leiten kann. Geschieht es jedoch durch eine Jurisdiktionelle Verfügung, daß Laien eine rein rechtliche Kompetenz für etwas erhalten, das sie im Prinzip dogmatisch gar nicht zu tun vermögen, so wird die sakramentale Grunddimension unserer kirchlichen Gemeinschaft in erheblichem Maße verdunkelt. (Fs)

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