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Autor: Schooyans, Michel

Buch: Ethik, Leben, Bevölkerung

Titel: Ethik, Leben, Bevölkerung

Stichwort: [56] Verändert die Abtreibungspraxis nicht das Bild des Richterstandes?

Kurzinhalt: Die Erfahrung zeigt, daß die Richter in den Ländern, die die Abtreibung liberalisiert haben, dem Recht praktisch nicht mehr Geltung verschaffen können.

Textausschnitt: Die Legalisierung und »Medikalisierung« der Abtreibung kündigen eine radikale Veränderung des Richter- und Gerichtsbegriffs an. (Fs)

- Die Erfahrung zeigt, daß die Richter in den Ländern, die die Abtreibung liberalisiert haben, dem Recht praktisch nicht mehr Geltung verschaffen können. (Fs)

- Schwerer wiegt noch, daß die Liberalisierungsgesetzgebung meist die richterliche Kompetenz dem Arzt überträgt. Hier haben wir es wiederum mit einer Entfremdung zu tun. Der Richter wird seiner höchsten Funktion beraubt: dem Schutz des Lebens, der noch höher zu bewerten ist als der Schutz der Güter. (Fs)

- Daraus folgt, daß der Richter künftig Eigentum besser schützen kann als das Leben bestimmter Menschenkategorien. Er besitzt sogar eine bessere Handhabe für den Schutz des Lebens von Verbrechern als für den Lebensschutz Unschuldiger! Werden die Richter auf diese Weise entfremdet, indem man ihnen die Möglichkeit raubt, die Achtung vor dem Ungeborenen durchzusetzen, dann gilt gleiches bald auch für den Schutz von Alten, unheilbar Kranken - kurzum aller, die der Gesellschaft »im Wege stehen«. (Fs)

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