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Autor: Schooyans, Michel

Buch: Ethik, Leben, Bevölkerung

Titel: Ethik, Leben, Bevölkerung

Stichwort: [51] In der Abtreibungsdebatte wurde manchmal vom Staat die Schuldloserklärung der Abtreibung gefordert. Was ist darunter zu verstehen? Zusammenfassung: Gesetzgebung

Kurzinhalt: Ein Staat, der darüber bestimmen kann, was gut und was böse ist, wer leben darf und wer nicht, gerät unweigerlich auf die schiefe Bahn zum Totalitarismus

Textausschnitt: Manche geben sich mit der Legalisierung nicht zufrieden, sondern erwarten zudem noch die Schuldfreisprechung durch den Staat, mit anderen Worten: Die Abtreibung soll jeglichen Schuldaspekts entkleidet werden. (Fs)

In der Schweiz ist eine Bewegung im Gange, die ein Gesetz in das schweizerische Strafgesetzbuch einführen möchte, das die Straffreiheit der Abtreibung während der ersten 12 (eventuell 14) Schwangerschaftswochen vorschreibt. Der Begriff »Schuldlosigkeit« wird zwar noch nicht benutzt, ergibt sich aber automatisch aus der geforderten Straffreiheit. (Fs)

a) Schon das Wort »Schuldloserklärung« zeigt eine konfuse Erwartungshaltung, bei der der Staat seine eigentliche Aufgabe überschreiten und damit sein Wesen ändern soll. Ein Staat, der darüber bestimmen kann, was gut und was böse ist, wer leben darf und wer nicht, gerät unweigerlich auf die schiefe Bahn zum Totalitarismus. Die Zensur trifft hierbei nicht mehr nur die Äußerung der Wahrheit, sondern die Wahrheit als solche (EV 18, 24). (Fs)

b) Damit gelangt man zu einer neuen »Propagandasprache«, zum Triumph des ideologischen Diskurses, dem sich die Wirklichkeit zu beugen hat. Vielleicht schenkt man diesem Diskurs keinen Glauben, aber man verhält sich auf jeden Fall ihm gemäß. Damit geht eine Verdrehung der Vernunft und des moralischen Gewissens einher, die ihrerseits die Zerstörung des Gerechtigkeitssinnes nach sich zieht (s.a. 41). (Fs)

Zusammenfassung

Jeder Staat definiert in seinen Gesetzen, was erlaubt und was verboten ist. Besonders gilt dies für die grundlegenden Gesetzestexte. Der humanistisch fundierte Rechtsstaat schützt insbesondere die Menschenrechte und das Individuum vor jeglicher Qualifizierung. Gradmesser jeder Zivilisation ist somit seine Einstellung zum Leben. (Fs)

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