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Autor: Schooyans, Michel

Buch: Ethik, Leben, Bevölkerung

Titel: Ethik, Leben, Bevölkerung

Stichwort: [24] Wie sieht es aus, wenn das Leben der Mutter und/oder des Kindes in Gefahr ist?

Kurzinhalt: Die gute Absicht kann den moralischen Wert einer Tat nicht verändern - einfacher gesagt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel (EV 63, 75). Beispielsweise darf nicht ein Unschuldiger hingerichtet werden, ...

Textausschnitt: Dieses Problem ist glücklicherweise in der Praxis äußerst selten geworden. Dennoch wird es immer wieder aufgeworfen. Welche Prinzipien gelten hier?

a) Die gute Absicht kann den moralischen Wert einer Tat nicht verändern - einfacher gesagt: Der Zweck heiligt nicht die Mittel (EV 63, 75). Beispielsweise darf nicht ein Unschuldiger hingerichtet werden, um das Vaterland zu retten. Die Rettung des Vaterlandes ist ein guter Zweck, aber das rechtfertigt nicht die Aufopferung eines Unschuldigen. Ebensowenig läßt sich der moralische Wert einer Tat durch die Umstände verändern. Diese können lediglich die Verantwortung mildern oder erschweren. (Fs)

b) Das in dieser Frage geltende Prinzip ist einfach: Es gibt keine Wahl zwischen dem Leben der Mutter und dem des Kindes. Man darf nicht das eine unschuldige Leben einem anderen opfern. Allerdings kann es geschehen, daß bei dem Versuch, alles zu tun, um beide zu retten, das Kind zu Schaden kommt. Doch es kommt darauf an, beide retten zu wollen und alles in der menschlichen Macht Liegende zu tun, um dieses Ziel zu erreichen. Dabei kann es passieren, daß eine unbeabsichtigte Folge eintritt und das Kind stirbt. (Fs)

c) Den Tod eines Unschuldigen - selbst indirekt - herbeizuführen, kann niemals rechtens sein, und sei der Zweck noch so gut, wie etwa der, das Leben der Mutter retten zu wollen. Es kann allerdings geschehen, daß eine gute Handlung, wie etwa die Krebsbehandlung der Mutter, eine unglückliche - weder gewollte noch gewünschte - Konsequenz nach sich zieht, nämlich den Tod des Kindes, das diese Mutter in ihrem Schoß trägt. (Fs)

d) Zusammenfassend läßt sich sagen, daß beim ehrlichen Versuch, jemanden zu retten, ein Leben untergehen kann. Die Situation ähnelt der Suche nach Verschütteten: Man will alle retten, die sich noch retten lassen. Ziel eines Eingriffs muß es in jedem Fall sein, das Leben beider zu retten. (Fs)
Beim Verfolgen zweier Ziele kann es geschehen, daß damit ein positiver und ein negativer Effekt einhergeht. Der Arzt kann gezwungen sein, sich für das eine oder das andere zu entscheiden. Worauf es jedoch ankommt, ist dies, daß der negative Effekt niemals gewollt, sondern höchstens resigniert hingenommen wird (s.a. 23). (Fs)

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