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Autor: Schooyans, Michel

Buch: Ethik, Leben, Bevölkerung

Titel: Ethik, Leben, Bevölkerung

Stichwort: [13] Heute lassen sich Mongoloide vor der Geburt diagnostizieren. Hat man angesichts der Fortschritte der Wissenschaft noch das Recht, ein Kind am Leben zu lassen, ...

Kurzinhalt: Das »Recht auf Leben« ist die Basis unserer humanistisch aufgebauten Gesellschaft und bildet die Grenze zwischen Zivilisation und Barbarei. Es ist wesenhaft an den Menschen als solchen gebunden und nicht an irgendeine willkürlich festzulegende ...

Textausschnitt: JWer hat das Recht, das zu bestimmen? Vielleicht kennen Sie den berühmten Bassisten Ruggero Raimundi. Am 23. November 1989 berichtete er in einer Rundfunksendung Erstaunliches. Raimundi singt nur auf der Bühne - mit einer einzigen Ausnahme: Er singt für seinen vierten Sohn Rodrigo, »der mit einem Chromosom zuviel geboren wurde«. Diesen kleinen Mongoloiden haben die Raimundis - Vater, Mutter und die drei großen Brüder - mit offenen Armen aufgenommen. »Für meine Frau und mich ist Rodrigo mittlerweile ein Gottesgeschenk. Ein Geschenk des Himmels. Dank seiner haben wir unvermutete Seelentiefen entdeckt. [...] Ganze Schätze, die wir unter normalen Umständen überhaupt nicht gesehen hätten, weil wir achtlos an ihnen vorübergegangen wären.« Und der sensible Künstler fuhr fort: »Noch heute denken viele, wenn sie nur das Wort mongoloid hören, ein solches Wesen dürfe niemals das Licht der Welt erblicken; zumindest müsse man es in irgendwelchen Spezialkliniken verstecken. Ich halte das für einen grauenhaften Irrtum. Gerade die mongoloiden Kinder brauchen die Familie. Sie brauchen Liebe und unendlich viel Zuneigung. Und diese Liebe zahlen sie hundertfach, tausendfach zurück. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie glücklich ich jedesmal bin, wenn ich zu Rodrigo heimkomme und für ihn singe. Er sitzt da, lächelt mir zu und umarmt mich mit einer ungeahnten Herzlichkeit. Das ist unbeschreiblich. Rodrigo vereinnahmt uns geradezu. Vermutlich, weil wir ihn so annehmen, wie er ist...«

Das »Glück« des Menschen ist somit keine Wesenseigenschaft, sondern es ist abhängig von seinen ganz individuellen Wunschvorstellungen. Darum kann sich keine Instanz anmaßen zu sagen, was das Glück des Menschen ausmacht. Vor allem kann niemand zu postulieren wagen, nur eine gewisse Kategorie von Qualitäten könne zu mehr oder weniger Glück führen, und daraus das Recht abzuleiten, im Falle der Nichterfüllung dieser Qualitäten sei der betreffende Mensch zu beseitigen. (Fs)

Kurzum: Das »Recht auf Leben« ist die Basis unserer humanistisch aufgebauten Gesellschaft und bildet die Grenze zwischen Zivilisation und Barbarei. Es ist wesenhaft an den Menschen als solchen gebunden und nicht an irgendeine willkürlich festzulegende Qualität des Individuums. (Fs)

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