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Autor: Schooyans, Michel

Buch: Ethik, Leben, Bevölkerung

Titel: Ethik, Leben, Bevölkerung

Stichwort: [3] Ist das ungeborene Kind schon ein menschliches Wesen?

Kurzinhalt: Sogar die Gesetze, die die Abtreibung liberalisieren, erklären eingangs stets, daß das Wesen, dessen Tötung sie unter gewissen Bedingungen erlauben, ein Mensch sei. Das deutsche Recht drückt es so aus:

Textausschnitt: Sogar die Gesetze, die die Abtreibung liberalisieren, erklären eingangs stets, daß das Wesen, dessen Tötung sie unter gewissen Bedingungen erlauben, ein Mensch sei. Das deutsche Recht drückt es so aus:

§ 219: »...Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt...« [Hervorhebung durch uns]

Ein solches Vorgehen - wenn wie hier der zweite Satzteil dem ersten glatt widerspricht - nennt man auch »Abweichungstaktik«: Man stellt ein unbestrittenes Prinzip auf, um dann sofort die Bedingungen oder Umstände aufzuzählen, in denen das Gesetz keine Geltung haben soll (s.a. 31, 61, 65). Dieses Verfahren findet sich auch in den Gesetzentwürfen über die Euthanasie. (Fs)

Das werdende Kind soll am Geborenwerden gehindert werden, nicht etwa mit der Behauptung, es sei noch gar kein menschliches Wesen, sondern eben weil es schon ein menschliches Wesen ist. Man weiß genau, daß das Wesen, das sich hier ankündigt, weder ein Hund, noch eine Katze, sondern demnächst ein Säugling, dann ein junger und danach ein erwachsener Mensch sein wird. Eben weil es dies sein wird, wird es beseitigt. (Fs)

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