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Autor: Fischl Johann

Buch: Die Formen unseres Denkens

Titel: Die Formen unseres Denkens

Stichwort: Traditionelle Logik: Urteile und Sätze; Qualität; Kopula (Verneinung); 2 Regeln für Inhalt und Umfang

Kurzinhalt: Im bejahenden Urteil ist der Prädikatsbegriff seinem Inhalte nach ganz, seinem Umfange nach aber nur teilweise zu nehmen ... Anders aber ist es hinsichtlich des Umfanges.

Textausschnitt: 2. Kapitel. QUALITÄT

1. Arten

7/B Während die Quantität die Urteile nach ihrer Materie gliedert, zerlegt sie die Qualität nach ihrer Form. Die Form des ganzen Urteiles ist die Kopula, die das P dem S entweder zuspricht oder abspricht. Man unterscheidet darum nach der Qualität bejahende und verneinende Urteile (propositiones affirmativae et negativae). (65; Fs)

8/B Weil aber diese Einteilung nach der Kopula geschieht, muß beim verneinenden Urteil die Kopula selbst negiert werden: 'Die Welt ist nicht ewig.' Bejahend aber bleibt: 'Gott ist unendlich.' (65; Fs)

2. Inhalt und Umfang

9/B Für Inhalt und Umfang ergeben sich bei bejahenden und verneinenden Urteilen zwei äußerst wichtige Regeln: (65; Fs)

1. Im bejahenden Urteil ist der Prädikatsbegriff seinem Inhalte nach ganz, seinem Umfange nach aber nur teilweise zu nehmen. Wenn nämlich ein P einem S zugesprochen wird, so mit allen seinen Merkmalen, denn sonst könnte es ja nicht einfachhin zugesprochen werden; 'Der Mensch ist ein Lebewesen.' Das P ist also im bejahenden Urteil immer seinem ganzen Inhalt nach zu nehmen. (65; Fs)

10/B Anders aber ist es hinsichtlich des Umfanges. Das P ist im Urteil der größere Begriff und hat darum einen weiteren Umfang als das S. Wenn ich sage: 'Der Mensch ist ein Lebewesen', so bilden die Menschen nur einen kleinen Teil vom Umfange des P. Denn auch alle Pflanzen und Tiere gehören noch in den Umfang des P hinein, da es auch von ihnen ausgesagt werden kann. Der Umfang des P ist also nur teilweise genommen. (66; Fs)

2. Im verneinenden Urteil ist der Prädikatsbegriff seinem Umfange nach ganz, seinem Inhalte nach aber nur teilweise zu nehmen. Beim verneinenden Urteile verhält es sich also gerade umgekehrt. Das P dürfte dem S nicht abgesprochen werden, wenn S nicht außerhalb vom ganzen Umfang läge, den P ausmacht: 'Der Mensch ist kein Tier.' Mag ich auch im Geiste alle Tiere durchgehen, also den ganzen Umfang von P überschauen, ich finde darin nicht die Menschen. Nur darum kann P dem S einfachhin abgesprochen werden. P. ist darum hier dem ganzen Umfang nach zu nehmen. (66; Fs)

11/B Anders aber hinsichtlich des Inhaltes. Wenn wir auch sagen, der Mensch sei kein Tier, so wollen wir keineswegs behaupten, daß er nicht eine große Anzahl von Merkmalen mit dem Tier gemeinsam habe. Er ist mit ihnen Sinnenwesen, Lebewesen und Körper. Es ist wie bei einer Lotterienummer von sieben Ziffern: Selbst wenn die ersten sechs Ziffern mit der Nummer des Haupttreffers übereinstimmten und sich nur die letzte Ziffer um eine Größe unterschiede, so wäre doch der ganze Haupttreffer dieser Nummer abzusprechen. Hinsichtlich des Inhaltes muß also das P teilweise genommen werden, das heißt, es wird nur in der Bedeutung aller Merkmale in ihrer Gesamtheit, aber nicht in allen einzelnen Merkmalen abgesprochen. (66; Fs)

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