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Autor: Rhonheimer, Martin

Buch: Sexualiät und Verantwortung

Titel: Sexualität und Verantwortung

Stichwort: Humanae vitae; Grundfrage, Ausgang: verantwortliche Elternschaft

Kurzinhalt: Die kontrazeptive Wahl besteht darin, ein Verhalten zu wählen, durch das die Fruchtbarkeit des Sexualverkehrs verhindert ... wird ... Die Wahl periodischer Enthaltung hingegen impliziert keinerlei Willen ...

Textausschnitt: 23a Um den kontrazeptiven Akt in seiner "Reinheit" zu identifizieren - d.h. zum Zwecke einer korrekten Analyse - sollten wir deshalb von einem anderen Fall ausgehen, der ja auch derjenige ist, mit dem sich "Humanae vitae" selbst in erster Linie auseinandersetzt: Der eigentliche Fall verantwortlicher Elternschaft. Dies ist jener Fall, in dem Eheleute, die ihre elterliche Berufung bejahen und ihr gegenüber voll offen stehen, aus ernsthaften Gründen, in denen sie Gottes Willen erblicken, zum Schluß kommen, sie sollten, zumindest vorläufig, keine weiteren Kinder bekommnen. HV hat diese Situation exakt beschrieben und stellt im Vergleich zur Möglichkeit zeitweiser Enthaltung (in Nr. 16) fest: "Zweifellos sind in beiden Fällen die Gatten sich einig, daß sie aus guten Gründen Kinder vermeiden wollen, und dabei möchten sie auch sicher sein." Gemäß der Lehre der Enzyklika wäre in diesem Fall periodische Enthaltung vollkommen erlaubt; Empfängnisverhütung hingegen wäre es nicht. Ein und dieselbe gute Absicht führt hier zu einer unterschiedlichen Handlungswahl. Ohne Zweifel besteht hier in keinem der beiden Fälle eine Absicht, den prokreativen Sinngehalt ehelicher Liebe als Dienst an der Weitergabe menschlichen Lebens zugunsten anderer, nicht elterlicher Verantwortung entspringender Präferenzen auszuschalten. Im Gegenteil: Die Einsicht der Ehegatten "Wir sollten kein weiteres Kind bekommen" oder "Sie (Ich) sollte nicht schwanger werden" basiert auf ernsthaften und gerechtfertigten Gründen, und sie ist eine voll im elterlichen und prokreativen Sinngehalt ehelicher Liebe eingebettete Einsicht. In beiden Fällen bildet sich die Intention, eine Empfängnis zu vermeiden (so lange die gegenwärtigen Umstände anhalten), eine Intention, die voll und ganz in den Kontext prokreativer Verantwortung integriert ist. (Fs) (notabene)

24a Dies vorausgesetzt, ist dann aber die Wahl des konkreten Verhaltens, d.h. das gewählte Mittel, um Empfängnis zu vermeiden, jeweils verschieden. Die kontrazeptive Wahl besteht darin, ein Verhalten zu wählen, durch das die Fruchtbarkeit des Sexualverkehrs verhindert ("verhütet") wird (d.h. sie ist die Wahl, eine voraussichtliche Empfängnis zu verhindern, um auf diese Weise das Ziel der Vermeidung einer Empfängnis zu erreichen). Die Wahl periodischer Enthaltung hingegen impliziert keinerlei Willen, die Fruchtbarkeit natürlicherweise fruchtbarer Akte zu verhindern, sondern das Ziel "Vermeidung einer Empfängnis" dadurch zu erreichen, indem man sich derjenigen Akte, die voraussichtlich Zeugungsfolgen haben werden, enthält. Weshalb nun ist die erste Wahl sittlich falsch, die zweite jedoch nicht? Genau dies und nur dies ist die zu beantwortende Frage. Alle anderen möglichen, zusätzlich vorgebrachten Argumente gegen die Empfängnisverhütung-wollen sie nicht ins Leere greifen - setzen die Beantwortung dieser grundlegenden Frage bereits voraus. (Fs) (notabene)

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